Hinweise zu Early Access
Early-Access bei der LZE GmbH
Early-Access-Produkte sind Forschungs- und Entwicklungsobjekte, keine Serien- oder Handelsprodukte. Sie werden ausschließlich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Projektpartner vergeben, die aktiv an der Erprobung und Weiterentwicklung unserer Technologien teilnehmen.
Charakter und Zweck
Early-Access-Produkte befinden sich im Entwicklungs- bzw. Evaluationsstadium. Ziel ist die Validierung unter realen Bedingungen sowie die Identifikation von Optimierungspotenzialen. Die Bereitstellung erfolgt auf Grundlage eines Evaluierungs- oder Entwicklungsvertrags, nicht als Kauf im Sinne des BGB.
Eigentum und Nutzung
Das Eigentum an den Early-Access-Produkten verbleibt bei der LZE GmbH. Die überlassenen Geräte, Komponenten oder Softwaremodule dürfen ausschließlich im vereinbarten Test- oder Evaluationsrahmen genutzt werden. Eine Weitergabe, produktive Serienverwendung oder Integration in kommerzielle Anwendungen ist ausgeschlossen.
Funktionsumfang und Haftung
Early-Access-Produkte können funktionale Einschränkungen, Fehler oder instabile Verhaltensweisen aufweisen. Sie entsprechen nicht zwingend allen regulatorischen Anforderungen (z. B. CE-, EMV-, RED- oder Sicherheitszertifizierungen). Eine Gewährleistung oder Haftung für bestimmte Leistungsmerkmale, Dauerbetriebsfestigkeit oder Kompatibilität wird nicht übernommen. Haftungsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestvorgaben (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).
Rückgabe und Projektende
Nach Abschluss des vereinbarten Testzeitraums kann die LZE GmbH die Rückgabe der bereitgestellten Produkte verlangen, insbesondere wenn sich technische, sicherheitsrelevante oder regulatorische Rahmenbedingungen ändern. Die konkrete Handhabung erfolgt projektspezifisch in Abstimmung mit dem jeweiligen Partner.
Rechtliche Bedeutung für unsere Kunden
- Kein Kaufvertrag, sondern Evaluierungs- bzw. Entwicklungsvereinbarung.
 - Kein Eigentumserwerb, sondern zeitlich begrenztes Nutzungsrecht zu Testzwecken.
 - Keine klassischen Gewährleistungsrechte (keine Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt bei technischen Mängeln).
 - Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der LZE vorliegt.
 - Updatepflichten bestehen nicht; bereitgestellte Updates erfolgen freiwillig oder projektbezogen.
 
FAQ
Warum bleibt das Eigentum bei der LZE?
Die Eigentumsregelung ordnet die Produkte rechtlich dem Forschungsstatus zu und entspricht der Praxis wissenschaftlicher Evaluierungsvereinbarungen. Sie dient der Einhaltung von Sicherheits-, Haftungs- und Regulatorikvorgaben.
Muss ich ein Early-Access-Produkt nach Projektende zurückgeben?
Die AGB sehen eine Rückgabemöglichkeit vor. Die Umsetzung wird im jeweiligen Projekt einvernehmlich abgestimmt.
Darf ich Early-Access-Produkte produktiv einsetzen?
Nein. Der Einsatz ist ausschließlich im vertraglich definierten Test- oder Evaluationsrahmen erlaubt.
Fragen zu Early-Access-Produkten? Kontaktieren Sie uns oder lesen Sie den relevanten AGB-Abschnitt.